Ankommen im Heidekreis

Wichtig zu wissen


Sie sind per Auto, Flugzeug oder Bahn aus einem anderen Land angekommen und nun? Eigentlich war alles bedacht. Alles sah ganz leicht aus und nun... haben Sie Fragen, die Sie vorher nicht hatten. Kein Problem!


Wir möchten, dass Sie sich im Heidekreis so schnell wie möglich zu Hause fühlen. Nutzen Sie unsere Servicestelle in Soltau. Unsere Büros befinden sich in ganz zentraler Lage in Soltau. Herzlich willkommen!

Gut zu wissen

Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten? Und welche Visa-Bestimmungen gelten für mich, wenn ich in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen möchte? Diese Fragen stehen für viele am Anfang ihrer Überlegungen, sich in Deutschland nach einem Arbeitsplatz umzusehen und den nächsten Karriereschritt zu planen. Kurz geantwortet: Ob und welches Visum beantragt werden muss, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie haben.

 

Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten

 

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (EFTA-Staaten) kommen. 

 

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten)

 

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor der Aufnahme einer Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger dieser Staaten sind, können Sie sich unmittelbar an die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt wenden - auch, wenn Sie schon in Deutschland sind. Möchten Sie schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen, empfiehlt sich allerdings die Beantragung eines entsprechenden Visums vor der Einreise. 

 

Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise dem zuständigen Konsulat beantragen. 

 

Quelle: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/wer-benoetigt-ein-visum/

Wohnung und Anmelden

Die Entscheidung, in Deutschland zu arbeiten oder zu lernen, bringt viel Neues mit sich. Vielleicht mieten Sie sich in den ersten Wochen eine Ferienwohnung, ein möbliertes Zimmer oder ein Hotelzimmer. In Ruhe können Sie dann nach einer geeigneten Wohnung oder Immobilie suchen. Nehmen Sie gern bereits von zu Hause Kontakt zu unserer Servicestelle auf.

Wenn Sie die richtige Wohnung gefunden haben, müssen Sie, bevor Sie einziehen, einen Mietvertrag unterschreiben. In Deutschland wird dieser in der Regel schriftlich abgeschlossen. Im Mietvertrag wird meistens die Kaltmiete pro Monat angegeben. Hinzu kommen noch die Nebenkosten, wie zum Beispiel Gas, Strom und Wasser. Wir unterstützen Sie gern!

Der neue Wohnsitz im Heidekreis muss innerhalb von zwei Wochen persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden. Bürgerbüros gibt es in jedem größeren Ort. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass sowie die Bestätigung Ihres Wohnungsgebers ins Bürgerbüro mit. Sie erhalten dann eine Meldebestätigung die zeigt, seit wann Sie in Deutschland leben. Gern sind wir Ihnen behilflich – WelcomeCenter Heidekreis!

Bankkonto bzw. Girokonto

In Deutschland sollte jeder ein Girokonto zur Abwicklung seiner Geldangelegenheiten haben. Sie können Ihre Bank oder Sparkasse frei wählen. Jedes Geldinstitut hat andere Kosten und Angebote. Ein Vergleich von mehreren Banken und Sparkassen in Ihrer Nähe lohnt sich. Zur Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Ausweis oder Pass.


Zu Ihrem Girokonto bekommen Sie eine Geldkarte. Sie bietet viele praktische Möglichkeiten im Alltag. So können Sie zum Beispiel jederzeit Ihren Kontostand kontrollieren, Kontoauszüge drucken oder Ihre Karte mit Geld aufladen. Sie können problemlos mit der Karte bezahlen, wo Sie das Geldkarten-Symbol sehen.

Auto

Nach Ihrer Anmeldung im Heidekreis können Sie noch sechs Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren, sofern Sie diesen nicht in einem EU-Land erworben haben. Im Anschluss brauchen Sie eine inländische Fahrerlaubnis. Gegebenenfalls müssen dafür noch Prüfungen abgelegt oder bestimmte Nachweise erbracht werden. Die Führerscheinstelle informiert Sie gerne zu weiteren Fragen.

Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) benötigen keine inländische Fahrberechtigung, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Ein Umtausch ist aber aus unterschiedlichen Gründen zu empfehlen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich einen europäischen Führerschein ausstellen zu lassen. Wenden Sie sich hierfür an die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle oder informieren Sie sich auf den Webseiten der Europäischen Union zu diesem Thema.

Wir sind für Sie da

Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen, wenn sie ankommen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.